»Quod non legitur, non creditur –
quod non est in actis, non est in mundo.«Prozessmaxime des Corpus Iuris Civilis des römischen Rechts (527–565 n. Ch.).
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Publikation
»Was nicht gelesen wird, wird nicht geglaubt – was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt.«
Übertragen auf wissenschaftliche Forschung bedeutet diese Prozessmaxime des römischen Rechts, dass nur das wahr- und zur Kenntnis genommen wird, was publiziert ist. Nicht publizierte Forschungsergebnisse und Erkenntnisse existieren aus wissenschaftlicher Perspektive nicht. Darum ist die Publikation von Inhalten und Ergebnissen sexualwissenschaftlicher Forschung und Entwicklung integraler Bestandteil der Tätigkeitsfelder des Instituts für Sexualpsychologie.
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